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   LSG Hessen, 25.03.2011 - L 5 R 203/09   

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https://dejure.org/2011,90938
LSG Hessen, 25.03.2011 - L 5 R 203/09 (https://dejure.org/2011,90938)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25.03.2011 - L 5 R 203/09 (https://dejure.org/2011,90938)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25. März 2011 - L 5 R 203/09 (https://dejure.org/2011,90938)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 211/12

    Rente wegen Erwerbsminderung - Leistungsminderung auf "nicht absehbare Zeit" -

    44 Bei der Beurteilung, ob eine Leistungsminderung auf nicht absehbare Zeit vorliegt, ist eine rückschauende, d. h. retrospektive Betrachtungsweise zum Zeitpunkt der Entscheidung der Beklagten über den Rentenantrag bzw. zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geboten (BSG vom 23. März 1977 - 4 RJ 49/76 - SozR 2200 § 1247 Nr. 16; Senatsurteile vom 25. März 2011 - L 5 R 203/09 und vom 26. Oktober 2012 - L 5 R 394/11; LSG Bayern vom 12. Juli 2000 - L 13 RA 49/89).

    Ist die Erwerbsminderung vor der Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen eingetreten, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Gabke in juris-PK SGB VI, § 43 RdNr. 45; Senatsurteil vom 25. März 2011 - L 5 R 203/09; LSG Baden-Württemberg vom 23. August 2011 - L 13 R 5780/09).

  • LSG Hessen, 05.09.2018 - L 6 R 342/17

    Gesetzliche Rentenversicherung

    Ist die Erwerbsminderung aber vor der Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen eingetreten, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Gabke in juris-PK SGB VI, § 43 RdNr. 45; Senatsurteil vom 25. März 2011 - L 5 R 203/09; LSG Baden-Württemberg vom 23. August 2011 - L 13 R 5780/09).
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